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Europäische Union

Verordnung über Insolvenzverfahren

Verordnung Nr. 2015/848 des Europäischen Parlaments und Rates vom 20.05.2015
(Amtsblatt L 141 vom 5.6.2015, S. 19)

Kapitel I

Art. 1Anwendungsbereich

Art. 2Begriffsbestimmungen

Art. 3Internationale Zuständigkeit

Art. 4Prüfung der Zuständigkeit

Art. 5Gerichtliche Nachprüfung der Entscheidung zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens

Art. 6Zuständigkeit für Klagen, die unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen und in engem Zusammenhang damit stehen

Art. 7Anwendbares Recht

Art. 8Dingliche Rechte Dritter

Art. 9Aufrechnung

Art. 10Eigentumsvorbehalt

Art. 11Vertrag über einen unbeweglichen Gegenstand

Art. 12Zahlungssysteme und Finanzmärkte

Art. 13Arbeitsvertrag

Art. 14Wirkung auf eintragungspflichtige Rechte

Art. 15Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung und Gemeinschaftsmarken

Art. 16Benachteiligende Handlungen

Art. 17Schutz des Dritterwerbers

Art. 18Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf anhängige Rechtstreitigkeiten und Schiedsverfahren

Kapitel II

Art. 19Grundsatz

Art. 20Wirkungen der Anerkennung

Art. 21Befugnisse des Verwalters

Art. 22Nachweis der Verwalterbestellung

Art. 23Herausgabepflicht und Anrechnung

Art. 24Einrichtung von Insolvenzregistern

Art. 25Vernetzung von Insolvenzregistern

Art. 26Kosten für die Einrichtung und Vernetzung der Insolvenzregister

Art. 27Voraussetzungen für den Zugang zu Informationen über das System der Vernetzung

Art. 28Öffentliche Bekanntmachung in einem anderen Mitgliedstaat

Art. 29Eintragung in öffentliche Register eines anderen Mitgliedstaats

Art. 30Kosten

Art. 31Leistung an den Schuldner

Art. 32Anerkennung und Vollstreckbarkeit sonstiger Entscheidungen

Art. 33Öffentliche Ordnung

Kapitel III

Art. 34Verfahrenseröffnung

Art. 35Anwendbares Recht

Art. 36Recht, zur Vermeidung eines Sekundärinsolvenzverfahrens eine Zusicherung zu geben

Art. 37Recht auf Beantragung eines Sekundärinsolvenzverfahrens

Art. 38Entscheidung zur Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens

Art. 39Gerichtliche Nachprüfung der Entscheidung zur Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens

Art. 40Kostenvorschuss

Art. 41Zusammenarbeit und Kommunikation der Verwalter

Art. 42Zusammenarbeit und Kommunikation der Gerichte

Art. 43Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Verwaltern und Gerichten

Art. 44Kosten der Zusammenarbeit und Kommunikation

Art. 45Ausübung von Gläubigerrechten

Art. 46Aussetzung der Verwertung der Masse

Art. 47Recht des Verwalters, Sanierungspläne vorzuschlagen

Art. 48Auswirkungen der Beendigung eines Insolvenzverfahrens

Art. 49Überschuss im Sekundärinsolvenzverfahren

Art. 50Nachträgliche Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens

Art. 51Umwandlung von Sekundärinsolvenzverfahren

Art. 52Sicherungsmaßnahmen

Kapitel IV

Art. 53Recht auf Forderungsanmeldung

Art. 54Pflicht zur Unterrichtung der Gläubiger

Art. 55Verfahren für die Forderungsanmeldung

Kapitel V
Abschnitt 1

Art. 56Zusammenarbeit und Kommunikation der Verwalter

Art. 57Zusammenarbeit und Kommunikation der Gerichte

Art. 58Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Verwaltern und Gerichten

Art. 59Kosten der Zusammenarbeit und Kommunikation bei Verfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe

Art. 60Rechte des Verwalters bei Verfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe

Abschnitt 2
Unterabschnitt 1
Verfahren (Art. 61 - 70)

Art. 61Antrag auf Eröffnung eines Gruppen-Koordinationsverfahrens

Art. 62Prioritätsregel

Art. 63Mitteilung durch das befasste Gericht

Art. 64Einwände von Verwaltern

Art. 65Folgen eines Einwands gegen die Einbeziehung in ein Gruppen-Koordinationsverfahren

Art. 66Wahl des Gerichts für ein Gruppen-Koordinationsverfahren

Art. 67Folgen von Einwänden gegen den vorgeschlagenen Koordinator

Art. 68Entscheidung zur Eröffnung eines Gruppen-Koordinationsverfahrens

Art. 69Nachträgliches Opt-in durch Verwalter

Art. 70Empfehlungen und Gruppen-Koordinationsplan

Unterabschnitt 2

Art. 71Der Koordinator

Art. 72Aufgaben und Rechte des Koordinators

Art. 73Sprachen

Art. 74Zusammenarbeit zwischen den Verwaltern und dem Koordinator

Art. 75Abberufung des Koordinators

Art. 76Schuldner in Eigenverwaltung

Art. 77Kosten und Kostenaufteilung

Kapitel VI
Datenschutz (Art. 78 - 83)

Art. 78Datenschutz

Art. 79Aufgaben der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten in nationalen Insolvenzregistern

Art. 80Aufgaben der Kommission im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten

Art. 81Informationspflichten

Art. 82Speicherung personenbezogener Daten

Art. 83Zugang zu personenbezogenen Daten über das Europäische Justizportal

Kapitel VII

Art. 84Zeitlicher Anwendungsbereich

Art. 85Verhältnis zu Übereinkünften

Art. 86Informationen zum Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten und der Union

Art. 87Einrichtung der Vernetzung der Register

Art. 88Erstellung und spätere Änderung von Standardformularen

Art. 89Ausschussverfahren

Art. 90Überprüfungsklausel

Art. 91Aufhebung

Art. 92Inkrafttreten

Anhang

Hinweis der Redaktion

Diese Verordnung gilt nicht für und im Verhältnis zu Dänemark.

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